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Gerichtsbarkeit
Die deutsche Gerichtsbarkeit ist im Wesentlichen in fünf verschiedene Zweige aufgegliedert:
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Ordentliche Gerichtsbarkeit
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(Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte (in Berlin: Kammergericht), Bundesgerichtshof)
Die ordentliche Gerichtsbarkeit untergliedert sich in die:
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Zivilgerichtsbarkeit
Die Zivilgerichte sind für das Zivil- (Privat-) recht zuständig. Aus diesem umfangreichen Feld bearbeiten wir insbesondere:
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Allgemeines Zivilrecht
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Vandrey
Arzthaftungsrecht
Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Vandrey
Familien- und Erbrecht
Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Vandrey
Mietrecht (Wohnungs- und Gewerbemiete)
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Vandrey
Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kirst
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Strafgerichtsbarkeit Bei den Strafgerichten sind als Besonderheit die Jugendgerichte hervorzuheben, die sich insbesondere mit Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) befassen.
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Strafrecht, Steuerstrafrecht Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Kirst |
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Arbeitsgerichtsbarkeit
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(Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht)
Die Arbeitsgerichte klären sowohl individualrechtliche als auch kollektivrechtliche Streitigkeiten. Als individualrechtliche Streitigkeiten werden Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezeichnet, als kollektivrechtliche Streitigkeiten Auseinandersetzungen unter Beteiligung eines Kollektivs, z.B. des Betriebsrats.
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Arbeitsrecht inkl. Betriebsverfassungsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kirst
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Finanzgerichtsbarkeit
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(Finanzgerichte, Bundesfinanzhof)
Neben den Klagen gegen Finanzbehörden wegen Steuer- und Abgabenangelegenheiten werden noch spezielle berufsrechtliche Streitigkeiten vor den Finanzgerichten ausgetragen.
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Steuerrecht
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kirst
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Sozialgerichtsbarkeit
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(Sozialgerichte, Landessozialgerichte, Bundessozialgericht)
Die Sozialgerichte sind insbesondere für Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Rentenrechts, der Arbeitsförderung, des Kassenarztrechts und der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuständig.
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Sozialrecht
Dieses Gebiet wird in unserer Kanzlei nur in einigen Teilbereichen bearbeitet.
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Verwaltungsgerichtsbarkeit
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(Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht)
Die meisten der sogenannten "öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art" werden vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Es handelt sich dabei vorwiegend um Angelegenheiten des Verwaltungsrechts und Sozialhilferechts.
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Verwaltungsrecht und Sozialhilferecht
Dieses Gebiet wird in unserer Kanzlei nur in einigen Teilbereichen bearbeitet.
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Neben den dargestellten Gerichtsbarkeiten besteht die
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Verfassungsgerichtsbarkeit
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(Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichte der Länder)
Die Verfassungsgerichte entscheiden über die Auslegung der Verfassung, über Verfassungsbeschwerden, über die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Verfassung und weitere Streitigkeiten.
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Verfassungsrecht
Dieses Gebiet wird in unserer Kanzlei nur in einigen Teilbereichen bearbeitet.
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