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  Gerichtsbarkeit

Die deutsche Gerichtsbarkeit ist im Wesentlichen in fünf verschiedene Zweige aufgegliedert:

   Ordentliche Gerichtsbarkeit
(Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte (in Berlin: Kammergericht), Bundesgerichtshof)

Die ordentliche Gerichtsbarkeit untergliedert sich in die:
 
   Zivilgerichtsbarkeit
Die Zivilgerichte sind für das Zivil- (Privat-) recht zuständig. Aus diesem umfangreichen Feld bearbeiten wir insbesondere:
 
   Allgemeines Zivilrecht
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Vandrey
Arzthaftungsrecht
Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Vandrey
Familien- und Erbrecht
Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Vandrey
Mietrecht (Wohnungs- und Gewerbemiete)
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Vandrey
Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kirst
 
   Strafgerichtsbarkeit
Bei den Strafgerichten sind als Besonderheit die Jugendgerichte hervorzuheben, die sich insbesondere mit Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) befassen.
 
Strafrecht, Steuerstrafrecht
Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Kirst


   Arbeitsgerichtsbarkeit
(Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht)
 
Die Arbeitsgerichte klären sowohl individualrechtliche als auch kollektivrechtliche Streitigkeiten. Als individualrechtliche Streitigkeiten werden Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezeichnet, als kollektivrechtliche Streitigkeiten Auseinandersetzungen unter Beteiligung eines Kollektivs, z.B. des Betriebsrats.
    
Arbeitsrecht inkl. Betriebsverfassungsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kirst


   Finanzgerichtsbarkeit
   (Finanzgerichte, Bundesfinanzhof)
 
Neben den Klagen gegen Finanzbehörden wegen Steuer- und Abgabenangelegenheiten werden noch spezielle berufsrechtliche Streitigkeiten vor den Finanzgerichten ausgetragen.
    
Steuerrecht
Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Kirst


   Sozialgerichtsbarkeit
(Sozialgerichte, Landessozialgerichte, Bundessozialgericht)
 
Die Sozialgerichte sind insbesondere für Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Rentenrechts, der Arbeitsförderung, des Kassenarztrechts und der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuständig.
    
Sozialrecht
Dieses Gebiet wird in unserer Kanzlei nur in einigen Teilbereichen bearbeitet.


   Verwaltungsgerichtsbarkeit
(Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht)
 
Die meisten der sogenannten "öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art" werden vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Es handelt sich dabei vorwiegend um Angelegenheiten des Verwaltungsrechts und Sozialhilferechts.
    
Verwaltungsrecht und Sozialhilferecht
Dieses Gebiet wird in unserer Kanzlei nur in einigen Teilbereichen bearbeitet.


Neben den dargestellten Gerichtsbarkeiten besteht die
 
   Verfassungsgerichtsbarkeit
(Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichte der Länder)
 
Die Verfassungsgerichte entscheiden über die Auslegung der Verfassung, über Verfassungsbeschwerden, über die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Verfassung und weitere Streitigkeiten.
    
Verfassungsrecht
Dieses Gebiet wird in unserer Kanzlei nur in einigen Teilbereichen bearbeitet.