Wissenswertes

WISSENSWERTES
Kontaktaufnahme/
Anwaltsbesuch

 

Der erste Kontakt mit unserer Kanzlei erfolgt telefonisch (030/2141714) oder mittels Email. Regelmäßig erhalten wir Anfragen von Rechtssuchenden, die uns Ihr Anliegen im Rahmen einer Email schildern und sogleich zahlreiche Anlagen beifügen. Wir reagieren grundsätzlich zeitnah auf jede Anfrage, wobei wir um Verständnis dafür bitten, dass auf diesem Wege nur eine kurze und vorläufige Stellungnahme erfolgen kann.
Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen werden bei Ihrem Anruf – soweit gewünscht - nicht nur einen Besuchstermin mit Ihnen vereinbaren, sondern Sie auch darüber informieren, ob und welche Unterlagen zu dem Besuch mitgebracht werden sollten. Auf Ihren Wunsch hin werden Sie selbstverständlich mit einem Rechtsanwalt verbunden.

Unterlagen zusammenstellen und mitbringen:

Bei Ihrem ersten Besuch in unserer Kanzlei sind alle wichtigen Details Ihres Anliegens zu besprechen. Insofern ist es sinnvoll, dass Sie die erforderliche Unterlagen wie z.B.

  • Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Kündigung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Mietvertrag, Abrechnungen und Mieterhöhungserklärungen in Mietangelegenheiten
  • Testament, Erbvertrag, Erbschein in erbrechtlichen Angelegenheiten
  • ergangene Bescheide in Steuer- und Verwaltungsangelegenheiten
  • etwaig geführter Schriftwechsel usw.

zu diesem Termin mitbringen.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, notieren Sie bitte die entsprechende Versicherungs- bzw. Mitgliedsnummer. Sie können uns dann die notwendige Korrespondenz mit der Versicherung überlassen.

Eilige Fälle:

Viele Angelegenheiten sind dringend, insbesondere wenn Fristen einzuhalten sind. Exemplarisch sei auf die Widerspruchsfrist gegen Bescheide, Rechtsmittelfristen gegen gerichtliche Entscheidungen oder die drohende Verjährung eines Anspruchs verwiesen.
Weisen Sie bitte schon bei Ihrem ersten Anruf auf eine etwaige Eilbedürftigkeit Ihres Anliegens hin, insbesondere wenn Ihnen ein Schriftstück von einer Behörde oder einem Gericht formell zugestellt wurde.
In einem solchen Fall kann ganz auf ein erstes persönliches Gespräch in unserem Büro verzichtet werden. Beachten Sie aber, dass dann zumindest eine telefonische Absprache mit einem der Rechtsanwälte unumgänglich ist.
Die von uns benötigte Vollmacht können Sie auf dem Postweg übersenden. Grundsätzlich benötigen wir eine Vollmacht immer im Original. Für die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten steht Ihnen außerdem unser Formular Mandantendaten zur Verfügung.
Schriftstücke, Unterlagen und sonstige Informationen können Sie auf dem Postweg oder zeitsparend per Email oder auch Telefax (030/2141746) übersenden:

siehe Kontakt.