Taetigkeitsbereiche ALLGEMEINES
ZIVILRECHT

 

(einschließlich Vertragsrecht und Forderungseinzug)
Rechtsanwalt Vandrey

 

Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst u.a.

  • Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten
  • Erstellung von Vertragsentwürfen
  • Fragen der Verjährung von Ansprüchen
  • Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Prúfung und Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen
  • Forderungseinzug (Inkasso)

Definition allgemeines Zivilrecht

Die Fachrichtung allgemeines Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Grundlage hierfür ist das BGB (bürgerliches Gesetzbuch).

Sonderregelungen und Spezialgesetze

Zahlreiche Sonderregelungen und Spezialgesetze ergänzen die Rechtsgrundlage. Das allgemeine Zivilrecht befasst sich beispielsweise auch mit alle Angelegenheit in Sachen Vertragsrecht und Forderungseinzug (Inkasso). Es geht um die Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten sowie die Erstellung von Entwürfen. Fragen zu Verjährung von Ansprüchen, die Zulässigkeit von AGB und die Prüfung und Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen sind weitere Bausteine des allgemeinen Zivilrechts.