Taetigkeitsbereiche ARBEITSRECHT

 


(einschließlich Betriebsverfassungsrecht)
Rechtsanwalt Stefan Kirst Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Der Bereich des Arbeitsrechts umfasst u.a.

  • Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Überprüfung von Befristungsabreden
  • Durchsetzung von Gehaltsrückständen
  • Erstellung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Erhebung von Kündigungsschutzklagen und Entfristungsklagen
  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
  • Beratung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

In den individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Teilen bieten wir zusätzlich gremien- und themenbezogene Seminare an.

Über das Arbeitssrecht

Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer, ganz gleich ob Arbeiter oder Angestellter.

Die Kanzlei ist kompetenter Ansprechpartner vor Ort für Arbeitsrecht Berlin. Inhaltlich gehören Arbeitsverträge, Befristungsabreden, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen. Auch finanzielle Aspekte, wie Gehaltsrückstände sind Teil des Bereichs Arbeitsrecht Berlin. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin ist Rechtsanwalt Stefan Kirst.